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Die Seite der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
SCHÄFER • RIEDL • BAETCKE
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Die Kanzlei zur Abwicklung von

  • Schrottimmobilien/Darlehensfinanzierungen
     
  • Geldkapitalanlagen
     
  • Steuerstrafrecht/Steuerhinterziehung
     
  • erbrechtlichen Problemen (auch im deutschsprachigen Ausland)
     
  • arbeitsrechtlichen Problemen

Wir sind ein ...

... sehr spezialisiertes Beraterteam um Rechtsanwalt Schäfer (Bankkaufmann), bestehend aus fünf Rechtsanwälten und einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Unser Ziel:

Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Mandanten. Es geht nicht um juristische Rechthaberei, sondern um das Ergebnis für den Mandanten. Eine rasche Einigung ist immer besser, als ein jahrelanger Streit mit ungewissem Ausgang und hohen Kosten.
 

Wie sagt der Volksmund:

Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. - Hauptsache der Spatz ist groß genug. -

 

Schrottimmobilien

Die Kanzlei beschäftigt sich seit Anfang der 90er Jahre mit überteuerten Immobilien und deren Abwicklung gegenüber Banken, Bauträgern und Vermittlern. Seit Ende 1998 und dem Beginn der Bankenhaftung liegt der Schwerpunkt auf der insbesondere außergerichtlichen Abwicklung von Darlehen gegenüber Banken. Eine weit 4-stellige Zahl individueller Einzelfälle konnte einvernehmlich mit oft hohen Verzichten, bzw. Teilverzichten geregelt werden. Unabhängig davon versuchen wir im Sinne des Anlegerschutzes seit vielen Jahren die Rechtsprechung im Rahmen von Vorträgen und Veröffentlichungen argumentativ zu beeinflussen. Da die Rechtsprechung des zuständigen 11. Zivilsenats des BGH grundsätzlich sehr bankenfreundlich ist, liegt darin eine große Herausforderung.


Weitere Informationen unter: www.schrottimmobilie.de


Erbrecht

Das Erbrecht, häufig auch im Zusammenhang mit Immobilien, beschäftigt uns nicht nur im Bereich unserer Kanzlei in Deutschland, sondern in den vergangenen Jahren verstärkt auch im Zusammenhang mit Immobilienvermögen in der Schweiz und in Österreich, aber auch im Rahmen von Ferienwohnungen in Spanien. Eine Vielzahl von Besonderheiten ist zu berücksichtigten, wenn beispielsweise ein Deutscher verstirbt, vielleicht sogar in Deutschland gewohnt hat, aber über Immobilienvermögen im Ausland verfügt hat. Gibt es dann zudem mehrere Erben oder häufig auch Pflichtteilsberechtigte, sind komplizierte Auseinandersetzungen leider häufig vorprogrammiert. Sinnvolle und klare letzwillige Verfügungen zu Lebzeiten sind sehr wichtig, um im Erbfall möglichst rasch kostensparend die Beteiligten zu einvernehmlichen Lösungen gelangen zu lassen.


Weitere Informationen unter: www.erbrecht-ra.de

Steuerstrafrecht

Wer mit Kapitalanlagerecht und Erbrecht zu tun hat, zu dessen Spezialisierung gehört fast zwangsläufig heute auch der sehr enge Bereich des Steuerstrafrechts, im Volksmund auch schlicht als Steuerhinterziehung bezeichnet. Daneben kann das formale Geldwäschegesetz häufig eine Rolle spielen. Jeder kennt zwischenzeitlich die „CD-Fälle“, bei denen unsere Kanzlei eine Vielzahl von Betroffenen oder mitunter auch nur mutmaßlich Betroffenen beraten hat. Gerade in Süddeutschland gibt es häufig Mandanten, die von den Eltern oder Großeltern her schon seit den 60er oder 70er Jahren über Kapital in der Schweiz verfügen, das dort bis heute von dem Fiskus unentdeckt schlummert.


Weitere Informationen unter: www.steuerrecht-ra.de

 

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