
Amtshaftung
des Finanzamtes bei Nicht-Anwendungserlassen entgegen
Rechtsvorschriften
Im Urteil vom 17.07.2002 hat das Oberlandesgericht Koblenz (I-U-1588/01)
folgenden Rechtssatz aufgestellt:
"Entscheidungsbefugte Sachbearbeiter der Finanzverwaltung müssen zeitnah über
die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs informiert werden."
In dem Urteil wird ausgeführt, dass es sich bei dem Erlass von Steuerbescheiden
entgegen einer gefestigten BFH-Rechtsprechung um eine fahrlässige
Amtspflichtverletzung handelt, sofern dies auf Unkenntnis dieser
BFH-Rechtsprechung des zuständigen Sachbearbeiters beruht.
Im Ergebnis sei dieser Tatbestand ein Organisationsverschulden
der Finanzverwaltung. |