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Amtshaftung des Finanzamtes bei Nicht-Anwendungserlassen entgegen Rechtsvorschriften


Im Urteil vom 17.07.2002 hat das Oberlandesgericht Koblenz (I-U-1588/01) folgenden Rechtssatz aufgestellt:

"Entscheidungsbefugte Sachbearbeiter der Finanzverwaltung müssen zeitnah über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs informiert werden."

In dem Urteil wird ausgeführt, dass es sich bei dem Erlass von Steuerbescheiden entgegen einer gefestigten BFH-Rechtsprechung um eine fahrlässige Amtspflichtverletzung handelt, sofern dies auf Unkenntnis dieser BFH-Rechtsprechung des zuständigen Sachbearbeiters beruht.

Im Ergebnis sei dieser Tatbestand ein Organisationsverschulden der Finanzverwaltung.