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Der Fall:

In dem zur Entscheidung anstehenden Fall hatte die Ehefrau, die bereits aus erster Ehe ein fünfjähriges Kind zu versorgen hatte und die nunmehr eine weitere Schwangerschaft feststellte, vor der Eheschließung mit dem Ehemann einen Unterhaltsvertrag geschlossen, wonach die Eheleute gegenseitig auf jeglichen Unterhalt ab Rechtskraft einer etwaigen Scheidung auch für den Fall der Not verzichten und sich darüber hinaus der Ehemann verpflichtet, an das zu erwartende Kind einen monatlichen Unterhalt von 150,00 DM zu zahlen. Von allen weitergehenden Unterhaltsansprüchen des zu erwartenden Kindes stellte die Ehefrau den Ehemann frei.