Die Brennpunkte

 


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Die Ferienimmobilie

Nur gewarnt werden kann vor einem übereilten Vorvertrag mit Kaufpreis-anzahlungen, die den potentiellen Käufer in keinster Weise davor schützen, daß die Immobilie ein zweites oder drittes Mal veräußert wird und die Anzahlung schlicht verloren ist. Ferner sind eine Vielzahl von erheblichen Steuern zu berücksichtigen, die anders als in Deutschland von erheblichem wirtschaftlichen Belang sind. Wer als Deutscher sich - wahrscheinlich im Südwesten der In-sel - ein künftiges Domizil herausgesucht hat, tut gut daran, eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, die für ihn deutschsprachig die weiteren Abwicklungen (insbesondere auch eine Grundbucherhebung) vornimmt. Wir selbst wickeln Verkäufe und Käufe von beispielsweise Mallorca-Immobilien dann auch in Kooperation mit einer renommierten deutschsprachigen, jedoch sinnvollerweise spanischen Kanzlei in Palma ab.