Die
Ferienimmobilie
| Nur gewarnt werden
kann vor einem übereilten Vorvertrag mit Kaufpreis-anzahlungen,
die den potentiellen Käufer in keinster Weise
davor schützen, daß die Immobilie ein zweites
oder drittes Mal veräußert wird und die Anzahlung
schlicht verloren ist. Ferner sind eine Vielzahl
von erheblichen Steuern zu berücksichtigen, die
anders als in Deutschland von erheblichem wirtschaftlichen
Belang sind. Wer als Deutscher sich - wahrscheinlich
im Südwesten der In-sel - ein künftiges Domizil
herausgesucht hat, tut gut daran, eine Anwaltskanzlei
aufzusuchen, die für ihn deutschsprachig die weiteren
Abwicklungen (insbesondere auch eine Grundbucherhebung)
vornimmt. Wir selbst wickeln Verkäufe und Käufe
von beispielsweise Mallorca-Immobilien dann auch
in Kooperation mit einer renommierten deutschsprachigen,
jedoch sinnvollerweise spanischen Kanzlei in Palma
ab. |
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