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Kostenloser Widerruf von Fertighaus-Bauverträgen

Soweit ein Kunde einen Bauvertrag
(Werkvertrag) zur Errichtung eines
Fertighauses abschließt, hat er beim
Widerruf des Vertrages das Risiko, dass
der Verkäufer (Bauunternehmer)
Schadensersatz oder auch einen
Vergütungsanspruch verlangt.
Der BGH hat in seiner jüngsten
Entscheidung (AZ VII ZR 183/04) klar
gestellt, dass jedenfalls bei
Fertighausverträgen Widerrufsrechte
nach den Bestimmungen über
Ratenlieferungsverträge oder
Teilzahlungsgeschäfte nicht gelten,
somit beispielsweise eine 14tägige
Widerrufsfrist nicht gilt. Dabei handelt
es sich wohlgemerkt um einen Vertrag,
bei dem 5% des Gesamtpreises bei
Bestellung, 80% nach einem ersten
Bauabschnitt und die restlichen 15%
nach Hausübergabe zu zahlen sind.
Ob und inwieweit diese Entscheidung
jedoch auf schlüsselfertige Massivhäuser
Anwendung findet, dürfte noch fraglich
sein. Dort werden üblicherweise eine
Vielzahl von kleineren Raten vereinbart,
die Bauzeit ist auch um ein vielfaches länger.