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Studium der Rechtswissenschaften,
Geschichte und Politik an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn. |
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Nach erstem juristischen Staatsexamen
1988 zunächst Tätigkeit als angestellter Jurist
in metallverarbeitendem Großunternehmen. |
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Referendarausbildung an den
Landgerichten Duisburg und Düsseldorf; Beginn
einer nebenberufliche Tätigkeit für die Neue Zeitschrift
für Verkehrsrecht und erste Veröffentlichung als
Mitautor zum Kaufrecht. |
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Zweites juristisches Staatsexamen
1992 in Düsseldorf mit anschließender Tätigkeit
als Anwaltsassessor in überörtlicher Rechtsanwalts-
Steuerberater und Wirtschaftsprüfersozietät. |
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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
und als Rechtsanwalt bei dem Amts- und Landgericht
Düsseldorf im Jahre 1993. |
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Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt
für Familienrecht" durch die Rechtsanwaltskammer
Düsseldorf 1998. |