Die Fachanwaltschaften

 


 
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Aufgrund der fortschreitenden Spezialisierung in allen Bereichen des Rechts gibt es zwischenzeitlich auch sehr viele verschiedene Bereiche, in denen auch unsere Kanzlei mit Fachanwälten tätig ist. Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung wird dabei nur verliehen, wenn der Rechtsanwalt durch bestandene Kurse in einem Rechtsgebiet eine sachliche Eignung nachweisen kann und insbesondere eine Vielzahl von Fallbearbeitungen in einem Rechtsgebiet aufweist. Unsere Anwälte führen an den verschiedenen Kanzleistandorten unter anderem folgende Fachanwaltsbezeichnungen:

  1. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  2. Fachanwalt für Erbrecht
  3. Fachanwalt für Arbeitsrecht
  4. Fachanwalt für Familienrecht
  5. Fachanwalt für Steuerrecht

Es gibt jedoch nach wie vor viele Rechtsgebiete, in denen es keine speziellen Fachanwaltsbezeichnungen gibt. Darüber hinaus gibt es erfahrene Kollegen und Kolleginnen unserer Büros, die – wie viele wissen – mit großem Engagement und Erfolg auch ohne Fachanwaltsbezeichnung in speziellen Rechtsgebieten tätig sind.